Bislang war Beratung kostenlos - dachten die meisten Menschen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Verkauf von Produkten, der oftmals als Beratung tituliert, dem Begriff aber in keinster Weise entspricht, wird in den meisten Fällen stets über die Ausschüttung einer großzügigen Vertriebsprovision an den Verkäufer belohnt. Dabei bleibt die Höhe der Gebühren oftmals im Verborgenen. Daran hat auch die Einführung der Pflicht zur Offenlegung der Gebühren wenig geändert.
Der Provisionsbetrag ergibt sich stets als prozentualer Abschlag (bis zu 6%) auf die Summe der einmalig oder zukünftig noch einzuzahlenden Beiträge. Wer beispielsweise plant, im Laufe der nächsten 30 Jahre 100.000 Euro Kapital in einen Sparvertrag einzuzahlen, entrichtet gleich zu Beginn des Vertrages bis zu 6.000 Euro Gebühren, die selbstverständlich aus den laufenden Beiträgen finanziert werden. Das ist unter anderem der Grund, warum viele Versicherungs- und Sparverträge in den ersten 10 Jahren kontinuierlich im Minus liegen.
Zu Recht müssen die Angemessenheit der Entlohnung und das Verhältnis zu der erbrachten Leistung hinterfragt werden. Eine objektive und ausschließlich an den Kundeninteressen orientierte Beratung kann aufgrund des Interessenkonflikts nicht durchgeführt werden. Der Verkäufer wird immer dazu tendieren, seinen wirtschaftlichen Vorteil zu maximieren, d.h. es werden dem Kunden teure und unpassende Produkte aufgedrängt, es erfolgt keine Beratung, sondern es wird dem Kunden etwas verkauft.
Die Honorarberatung verfolgt einen konträren Ansatz. Sie ist dadurch charakterisiert, dass der Prozess der Beratung von der Vermittlung von Finanzprodukten getrennt ist. Zudem erfolgt die Entlohnung des Beraters direkt durch den Kunden und nicht durch Dritte. Dies geschieht bei mir ausschließlich auf Stundenbasis. Ergibt das Beratungsergebnis den Rat zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten, so kann dies ebenfalls auf Honorarbasis umgesetzt werden. Dies senkt die Kosten und verbessert die Rentabilität.
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