Jedes Vermögen - unabhängig von der Höhe - muss regelmäßig angesehen und kontrolliert werden. Es wäre unvernünftig, einmalig eine Entscheidung zu treffen und für die Folgejahre zu hoffen, dass sich alles wunschgemäß entwickelt. Es ist vielmehr ratsam, eine regelmäßige Kontrolle des eingeschlagenen Weges und der gewählten Wirtschaftsgüter durchzuführen.
Üblicherweise werden bei Banken und anderen Vertriebsorganisationen keine zu erkennenden Betreuungsgebühren erhoben. Trotzdem - so scheint es - ist der Berater immer gerne zur Stelle, beantwortet Fragen und macht gelegentlich neue Produktvorschläge. Würden diese Tätigkeiten tatsächlich nicht vergütet werden, so würde keine Institution sie vollbringen.
Die interessante Frage ist, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe die verdeckten Vergütungen erfolgen. Die Antwort lautet: Die Bemessungsgrundlage ist die Höhe und die Struktur des Vermögens. Dabei werden aktienbasierte Produkte am höchsten vergütet, Bundeswertpapiere und Tagesgelder hingegen gar nicht.
Klassische Aktienfonds und Zertifikate werden mit bis zu 1,2 Prozent der Anlagesumme p.a. vergütet, klassische Rentenfonds mit bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Die anfänglichen Gebühren betragen bis zu 6 Prozent des Anfangsvermögens.
Anhand dieser Zahlen wird deutlich, warum Banken und Vertriebsgesellschaften stets auf die Aktienanlage - in Form von Zertifikaten, Versicherungsprodukten und aktiv gemanagten Publikumsfonds - drängen. Es bleibt also unklar, ob die Anlageempfehlungen der Banken wirklich allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt sind, oder ob es im Interesse der Bank liegt, möglichst hohe Vergütungen zu erhalten.
Mein Modell sieht eine gegenteilige Arbeitsweise vor: Ich werde Ihnen nur zu Wertpapieren raten, welche möglichst preiswert eingekauft werden können und nur minimale laufende Kosten aufweisen. Dies wird insbesondere durch Indexfonds realisiert. Das bedeutet, dass ich keinerlei Vergütungen von der Bank oder den Produktgebern erhalte.
Ich erhebe eine feste Quartalsgebühr, deren Höhe sich an dem realen Betreuungsaufwand orientiert – und nicht am Volumen. Unter Betreuungsaufwand verstehe ich die regelmäßige Kontrolle des Wertpapierbereichs hinsichtlich der Zielkonformität und der Qualität der eingesetzten Wirtschaftsgüter.
Dieses System sichert Ihnen meine absolute Unabhängigkeit zu und sorgt für eine faire und nachvollziehbare Preisgestaltung. Warum soll ein Vermögen mit einem Volumen in Höhe von 750.000 Euro um 50% teurer in der Verwaltung sein als ein identisch strukturiertes Vermögen in Höhe von 500.000 Euro? Diese Ungereimtheit wird durch einen festen Betreuungsatz ausgeräumt.
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