|
Die Investition des Kapitalvermögens einer Stiftung hat nach bestimmten Anlagegrundsätzen zu erfolgen. Das Vermögen soll sicher und inflationsgeschützt investiert werden. Zudem ist auf eine kostengünstige und schlanke Verwaltung zu achten. Das Stiftungsvermögen darf nur in begrenztem Umfang Kursrisiken ausgesetzt sein.
Es ist hinlänglich bekannt, dass häufige Umschichtungen und volumenabhängige Verwaltungsgebühren die erwirtschafteten Kapitalrenditen schnell aufzehren. Diese Kosten werden innerhalb der traditionellen Verwaltungs- und Gebührenmodelle bewusst erzeugt und schmälern die Leistungskraft der Stiftung.
Zudem wird den Stiftungsvorständen oftmals zu komplizierten und nicht nachvollziehbaren Produkten geraten, welche hohe interne Kosten aufweisen und in vielen Fällen zu deutlichen Kapitalverlusten geführt haben. Kapitaleinbußen durch Lehmann-Zertifikate ist nur eins von vielen traurigen Beispielen.
Einen anderen Weg der Verwaltung des Stiftungskapitals bietet Ihnen das Honorarberatungsmodell. Das bedeutet, die Anlagestrategie des Kapitalstocks wird aufgestellt und geplant. In einem zweiten Schritt erfolgt der Kauf der vorgeschlagenen und beschlossenen Wirtschaftsgüter. Für die Beratung wird der Aufwand nach Stunden abgerechnet, die Gebühren für die Wertpapierkäufe lassen sich mittels Direktbank erheblich minimieren.
Auf diesem Weg lassen sich die Kosten spürbar senken. Der objektive Beratungsansatz und die zeitabhängige Vergütung sorgen somit für eine bessere Kapitalrendite und führen zu einer höheren Leistungskraft der Stiftung.
|
|